Schreiner stützt sich mit Holzbalken ab - Münchner Verein

SchreinerRente Bayern

Für Ihre Altersversorgung

Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Schreinerhandwerk beteiligen sich an der Altersvorsorge der Arbeitnehmer.

Starke Altersvorsorge für Arbeitnehmer/innen im bayerischen Schreinerhandwerk

Die Tarifvertragsparteien haben mit Wirkung zum 01.11.2014 den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung unterzeichnet.  

Damit können Verbandsmitgliedern die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und die Entgeltumwandlung, auch in Form der Direktversicherung, in den Schreinerbetrieben umzusetzen. 

Die SchreinerRente Bayern besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Arbeitgeberleistung 
  • Möglichkeit der Eigenbeteiligung über Entgeltumwandlung
  • Möglichkeit der Umwandlung von Überstunden in betriebliche Altersversorgung

Der Münchener Verein ist einer von den Tarifvertragsparteien präferierten Partnern für die Umsetzung des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung. 
 

Arbeitgeberleistung

Den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung enthält folgende Leistungen:

  • Vollzeitbeschäftigte erhalten 50 € monatlich
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit,
    mindestens 25 € monatlich
  • Der Anspruch entsteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten
  • Der Anspruch entsteht für jeden Monat, in dem Anspruch auf mindestens 2 Wochen Arbeitsentgelt besteht
  • Azubis haben keinen Anspruch

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung

Der Arbeitgeber unterstützt die Altersversorgung der Mitarbeiter mit 50 € zuzüglich zum Gehalt.

  ohne betriebliche Altersversorgung SchreinerRente Bayern
Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 € 3.000,00 €
+ Arbeitgeberleistung   50,00 €
zu versteuerndes Einkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

Nettoeinkommen monatlich * 2.024,07 €

2.024,07 €

Für die Altersversorgung  

50,00 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Kein Cent weniger Gehalt, aber 50 € Beitrag für die Altersversorgung.

Entgeltumwandlung

Die Arbeitnehmer im bayerischen Schreinerhandwerk haben über den Arbeitgeberbeitrag hinaus die Möglichkeit, die SchreinerRente Bayern mit eigenen Mitteln -  der Entgeltumwandlung -  aufzustocken.

Der Entgeltumwandlungsbetrag muss dabei mindestens 300 € jährlich betragen.

Alle Entgeltbestandteile können umgewandelt werden, auch Überstunden.

  • Förderung durch den Staat

Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Was heißt das?

Durch die staatliche Förderung kann der Arbeitnehmer bis zu 56 % des Beitrages sparen!

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung + Entgeltumwandlung (bitte klicken)

Besonders clever ist es, wenn die Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten und damit ihre Betriebsrente erhöhen. Sie sparen so auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Aus 55 € werden 150 € für die Altersversorgung!

 

ohne betriebliche Altersversorgung

SchreinerRente Bayern
+
Entgeltumwandlung

Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

+ Arbeitgeberleistung   50,00 €
- Entgeltumwandlung   100,00 €
zu versteurndes Einkommen 3.000,00 €

  2.900,00 €

Auszahlbetrag * 2.031,31 € 1.976,31 €
Für die Altersversorgung 0,00 € 150,00 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Mit nur 55 € Gehaltseinsatz erhält der Arbeitnehmer 150 € Beitrag für seine Altersversorgung.

Überstunden

Überstunden - Barauszahlung oder Umwandlung in betriebliche Altersversorgung? 

Die Beitragsgestaltung in der Direktversicherung ist sehr flexibel und kann variabel gestaltet werden, so dass im Rahmen der steuerlichen Förderung innerhalb eines Beitragsjahres Zuzahlungen vorgenommen werden können.

Diese Zuzahlungen können beispielsweise Zahlungsansprüche auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden) sein und stellen eine Entgeltumwandlung dar.

 

Bei einer Barauszahlung von Überstunden bleibt jedoch oft nicht mehr als die Hälfte des ausgezahlten Betrages übrig.

Hier finden Sie ein Beispiel zur Barauszahlung/Umwandlung von Überstunden (bitte klicken)

 

Barauszahlung der Überstunden

Umwandlung der Überstunden
in betriebliche Altersversorgung

Wertmäßiger Betrag der Überstunden 

480,00 €

480,00 €

Steuerliche Abzüge gesamt 
(pauschal 30 % inkl. Soli und KiSt) 

144,00 €

0,00 €

Sozialversicherungsbeiträge 
(pauschal 20 %) 

96,00 €

0,00 €

Auszahlungsbetrag der Überstunden 

240,00 €

480,00 €

Bei Barauszahlung stehen 240 € für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung. Werden die Überstunden in betriebliche Altersversorgung umgewandelt, so beträgt der Altersvorsorgebetrag 480 €. Der Vorteil ist ein zusätzlicher Altersvorsorgebetrag von 240 €.

Wird der Gegenwert der Überstunden in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt, so führt hingegen der gesamte Betrag zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung.

Die betriebliche Altersversorgung hat viele Vorteile

Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit die Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnnebenkosten sparen.

Mehrwert

Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen der SchreinerRente Bayern:

  •  Mehr Netto vom Brutto
  •  Bürgergeld sicher
  •  Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
  •  Sehr günstige Konditionen durch Rahmenvertrag
  •  Sofortige Unverfallbarkeit
  •  Kapitalabfindung oder Rente möglich
  •  Garantierte lebenslange Altersrente
  •  Flexible Renteneinstiegsphase
  •  Anpassung der Beiträge jederzeit möglich
  •  Hohe Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben
  •  Hinterbliebenenleistung bei Tod automatisch eingeschlossen

Hinterbliebenleistung

Im Rahmen der SchreinerRente Bayern sind auch die Hinterbliebenen des Mitarbeiters abgesichert.

Eine Todesfallleistung wird an folgende Hinterbliebene ausgezahlt:

  • den Ehepartner oder
  • einen namentlich genannten Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder
  • ein nicht volljähriges leibliches bzw. adoptiertes Kind

Ist keiner der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, können bis zu 8.000 € auch an andere Personen ausgezahlt werden. 

Die Todesfallleistung ist wie folgt gestaltet:

  • bei Tod vor Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr wird die Summe der eingezahlten Beiträge inkl. vorhandener Überschüsse in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • bei Tod nach Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit wird nach Tod des Mitarbeiters die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt. 

Rentenschutzbrief

Mit dem RentenSchutzbrief ist der Aufbau Ihrer Altersvorsorge mit der SchreinerRente Bayern bei Berufsunfähigkeit gesichert. Nach einer Wartezeit von 3 Jahren werden im Leistungsfall die Beiträge für die SchreinerRente Bayern übernommen. So entsteht keine Versorgungslücke und Sie erreichen sicher Ihr Rentenziel.

Die Vorteile

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Ideale Ergänzung zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung
  • Beitragsbefreiung bis zu dem steuerlich geförderten Höchstbeitrag
  • Voller Schutz nach nur 3 Jahren Wartezeit
  • Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Direktversicherung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Staatliche Förderung der Beiträge 

Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 7.248 €. Bestehende Direktversicherungen nach § 40b EStG sind von diesem Betrag abzuziehen. 

Die Steuerfreiheit der Beiträge greift aber nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Möglich ist es auch, sich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen zu lassen. Ferner ist bei der Direktversicherung ein Wahlrecht zur Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals vereinbar. Wird dieses ausgeübt, kann das gesamte Kapital zu Beginn der Leistungsphase ausgezahlt werden. 

Darüber hinaus unterliegen die steuerfreien Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialabgabenpflicht. 

Nachgelagerte Besteuerung 

Für Direktversicherungen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Renten- oder Kapitalleistungen sind demnach in der Leistungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

Sozialabgabenrechtliche Behandlung der Versicherungsleistungen 

Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung sind als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig. Allerdings gibt es einen dynamisch steigenden Freibetrag (Rentenzahlung 2024: 176,75 € / monatlich;   Kapitalzahlung 2024: 21.210 €) 

Fachverband

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Versorgungswerk

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